Rechtliche Vorsorge

Ein selbstbestimmtes Leben führen – in Deutschland gilt das als Selbstverständlichkeit. Wer will sich schon vorstellen, dass es einmal anders sein könnte?

Dennoch gehen viele Menschen bewusst oder unbewusst das Risiko ein, eines Tages fremdbestimmt unter gesetzlicher Betreuung leben zu müssen. Oft liegt dies an mangelnder Kenntnis, wie mithilfe von Vollmachten und Verfügungen für den Notfall vorgesorgt werden kann.


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Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen (§1896 BGB) aufgrund derer eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird.


Und eben auch die Möglichkeit, diese Dinge durch selbstgewählte Personen Ihres Vertrauens so regeln zu lassen, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Dafür braucht es Ihre Initiative durch rechtzeitige Erstellung rechtskonformer Vollmachten und Verfügungen.


Selbiges gilt für den Sterbefall. Wenn kein Testament erstellt wird greift die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Wer hier individuellen Regelungsbedarf hat, muss ein rechtskonformes Testament erstellen. 

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Das sind die wichtigsten Themen rund um die rechtliche Vorsorge.


Vorsorgevollmacht


Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.


Patientenverfügung


Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.


Sorgerechtsverfügung


Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.


Trauerverfügung


In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.


Haus- und Großtierverfügung


In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.


Betreuungsverfügung


In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.


NOTFALL-Ordner


Oftmals werden erst durch intensives Suchen die wichtigen Unterlagen und Dokumente gefunden. Für Ihre Angehörigen oder Bevollmächtigten sind diese „fremden“ Unterlagen meist vollkommen unübersichtlich oder gar unauffindbar.

Ihre bei uns hinterlegten Vorsorgedokumente werden automatisch digitalisiert und in Ihrem digitalen Notfall-Ordner gespeichert. Sie können diesen zudem mit weiteren wichtigen Dokumenten, beispielsweise mit einer Übersicht bezüglich vorhandener Internetaccounts oder mit digitalisierten Kopien von Ausweisen und Urkunden komplettieren.

Alle Dokumente aus dem digitalen Notfall-Ordner werden zudem automatisch in Ihren digitalen Notfall-Plan integriert.


NOTFALL-Plan


Ihr digitaler Notfall-Plan ist für Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten die Grundlage zur Handlungsfähigkeit.

In Ihrem digitalen Notfall-Plan wird genau beschrieben, was Angehörige und Bevollmächtigte in welcher Reihenfolge und vor allem in Ihrem Sinn tun sollen. Es werden alle wichtigen Informationen und notwendigen Handlungen erfasst. Zum Beispiel, was innerhalb von 24 Stunden zwingend erledigt werden muss oder binnen welcher Fristen welche Versicherungsunternehmen benachrichtigt werden müssen. Ihr digitaler Notfall-Plan steht Ihnen im Rahmen unserer Online-Premium-Pakete kostenfrei zur Verfügung.


Einlagerung 


24-Stunden-Notfallservice


Abgesehen von altersbedingten Krankheiten tritt der Fall, dass Vorsorgedokumente benötigt werden, meist plötzlich und unerwartet aufgrund von Unfall oder beispielsweise durch einen Herzinfarkt ein. Dann kommt es darauf an, auf diese Unterlagen schnellstmöglichen Zugriff zu gewähren. Das kann nur durch eine professionelle Lagerung mit ständiger Verfügbarkeit der Vorsorgedokumente garantiert werden. Durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die Existenz der persönlichen Vollmachten und Verfügungen für berechtigte Personen, zum Beispiel für Richter am Betreuungsgericht, sofort erkennbar.


Updateservice 


Erinnerungsservice


Nichts ist für die Ewigkeit! Im Leben gibt es Veränderungen die nicht vorhersehbar sind. So kann eine Person, die heute volles Vertrauen genießt, dieses auch wieder verlieren. Die Einstellung zur persönlichen Patientenverfügung kann sich z.B. aufgrund von Erfahrungen oder neuer medizinischer Möglichkeiten ändern. Selbst eine neue Anschrift, die nicht in die bestehenden Dokumente eingepflegt wird, kann zu Problemen führen. Durch den jährlichen Updateservice wird sichergestellt, dass die Vollmachten und Verfügungen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Ist die Neuerstellung der Unterlagen notwendig, erfolgt dies im Rahmen des Updateservice kostenfrei. Ändert sich die Rechtslage, werden die Dokumente selbstverständlich daran angepasst.


Die Unternehmervollmacht



Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 85% aller Unternehmer keine Vorsorge für den Fall einer Verhinderung des „Chefs“ getroffen haben.


Testament


Ein Testament rundet die persönliche Vorsorge ab. Die gesetzliche Erbfolge passt nicht immer zu den familiären Konstellationen. Beispielsweise bei sogenannten Patchwork Familien besteht oft dringender Handlungsbedarf. Ein Verzicht auf eine schriftliche Nachlassregelung kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Für die Erstellung eines Testaments ist die Unterstützung durch ausgewiesene Fachanwälte dringend anzuraten.


Das Premium-Paket kostet für Alleinstehende 284,00* Euro und für Paare 449,00* Euro.


Der Notfall- und Updateservice kostet ab dem 2. Jahr für Alleinstehende 39,00* Euro und für Paare 78,00* Euro jährlich.

Nachlassregelung – einfach - machen.

Geregelter Nachlass: Chaos oder Klarheit hinterlassen?

Zugegeben - es gibt sicher angenehmere Themen als sich mit dem eigenen Ableben und dessen Konsequenzen zu beschäftigen.


Schnell sind Ausflüchte zur Hand: Das hat noch Zeit. Ich habe doch eh nichts zum Vererben. Es ist mir egal was dann wird. Allesamt Vorwände, um sich nicht ernsthaft mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen zu müssen.


Wer schon einmal mitbekommen hat, welche Herausforderungen ein plötzlicher Todesfall allein durch die Umsetzung der Regelungen der gesetzlichen Erbfolge mit sich bringen kann, sieht dies häufig anders.


Die klassische Konstellation „Bis dass der Tod Euch scheidet“ ist heute nicht mehr Standard. Und somit auch nicht die klassische Erbfolge. Gerade bei Patchwork- Konstellationen kann sehr viel auf dem Spiel stehen. Vor allem dann, wenn vorab nichts geregelt wurde.

Wissen was passiert



Und hier liegt die Herausforderung: Um eine persönliche Regelung rechtswirksam anzugehen, bedarf es Zeit, Geld und Expertise. Häufig fehlt es an einer dieser Grundlagen, um die Dinge für sich und die Angehörigen zu regeln.


Als Ihr Versicherungsmakler habe ich meinen Service um diesen wichtigen Vorsorgeaspekt erweitert. In Zusammenarbeit mit den Fachanwälten der Deutschen Vorsorgedatenbank AG lassen sich diese Themen langfristig, rechtssicher und fair kalkuliert regeln.


Folgende Lösungen stehen Ihnen zur Verfügung:




  • Ihre Nachlassplanung mit transparenter Anzeige der Regelungen der gesetzlichen Erbfolge inkl. eventuell anfallender Erbschaftssteuern.


  • Ihre davon abweichende Nachlassplanung mit der wunschgemäßen Verteilung Ihres Erbes. Dies ebenfalls mit Ermittlung eventuell anfallender Erbschaftssteuer und möglichen Pflichtteils-Ansprüchen.


  • Individuelle Online-Beratung durch Fachanwälte zum Festpreis


  • Auf Wunsch Erstellung eines Testament Entwurfes durch Fachanwälte zum Festpreis

Ergänzend haben Sie die Option, Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach Ihren Vorgaben anwaltlich und ebenfalls zum Festpreis erstellen lassen.

Für langfristige Aktualität, jederzeitige Verfügbarkeit und sichere Lagerung Ihrer wertvollen Dokumente steht Ihnen der professionelle Notfall- und Einlagerungsservice der Deutschen Vorsorgedatenbank AG zu Verfügung.


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